Brandschutzhelfer sind die am häufigsten vergessene Pflicht im betrieblichen Brandschutz: Fast jeder Betrieb braucht sie, viele wissen es nicht – und merken es erst, wenn Feuerwehr, Versicherung oder Aufsichtsbehörde danach fragen. Hier die Antworten auf die drei wichtigsten Fragen.
Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?
Die Technische Regel ASR A2.2 nennt als Richtwert: mindestens 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung – also etwa einer pro zwanzig. In der Praxis braucht es meist mehr: Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb wollen abgedeckt sein, denn die Quote muss im laufenden Betrieb erfüllt sein, nicht auf dem Papier. Bei erhöhter Brandgefährdung – Holzverarbeitung, Lackiererei, Küchen – steigt der Bedarf entsprechend.
Was lernt ein Brandschutzhelfer?
Die Ausbildung nach DGUV Information 205-023 kombiniert Theorie und Praxis: Brandklassen und Löschmittel, Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Evakuierung – und als Herzstück die praktische Löschübung mit dem Feuerlöscher an echten Flammen. Wer einmal selbst gelöscht hat, greift im Ernstfall ohne Zögern zum richtigen Gerät. Zeitaufwand: ein halber Tag. Eine Auffrischung wird im Abstand von drei bis fünf Jahren empfohlen.
Wo ausbilden – extern oder im Betrieb?
Für einzelne Mitarbeiter gibt es offene Kurse. Ab einer Handvoll Teilnehmer rechnet sich die Inhouse-Schulung fast immer: Wir kommen mit Löschtrainer und Übungslöschern zu Ihnen nach Düren, Aachen oder ins Umland, schulen am realen Objekt – Ihre Fluchtwege, Ihre Sammelstelle, Ihre Feuerlöscher – und die Mannschaft verliert keinen halben Tag durch Anfahrt. Nebenbei entsteht der Nachweis für Ihre Unterlagen gleich mit.
Brandschutz komplett aufstellen? Von der Brandschutzordnung über Flucht- und Rettungswegpläne bis zur Helferausbildung: unsere Brandschutz-Leistungen – oder direkt Termin anfragen.