Brandschutzhelfer: Wie viele sind Pflicht – und wie läuft die Ausbildung ab?

Brandschutzhelfer sind die am häufigsten übersehene Pflicht im betrieblichen Brandschutz: Nahezu jeder Betrieb braucht sie, viele wissen es nicht – und merken es erst, wenn die Feuerwehr, die Versicherung oder die Aufsichtsbehörde danach fragt. Dieser Beitrag beantwortet die Fragen, die uns Kunden aus Düren, Aachen und dem Umland am häufigsten stellen: Wie viele brauche ich, ab wann, wie oft auffrischen – und was passiert eigentlich in so einer Schulung?

Ab wann sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Es gibt keine Mindestzahl an Mitarbeitern, ab der die Pflicht greift – das ist das häufigste Missverständnis. Die Grundlage ist § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz:

„Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.“

Die Pflicht knüpft also an Beschäftigte an, nicht an eine Betriebsgröße. Auch ein Büro mit drei Personen braucht jemanden, der im Ernstfall weiß, was zu tun ist. Das Gesetz verlangt weiter, dass Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung „in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen“ müssen.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Die konkrete Zahl regelt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365) in Punkt 7.3. Dort steht die vielzitierte 5-Prozent-Angabe – allerdings anders, als sie meist wiedergegeben wird:

„Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.“

Wichtig ist die Reihenfolge: Ausgangspunkt ist Ihre Gefährdungsbeurteilung, nicht die Prozentzahl. Die 5 % sind der Erfahrungswert, der im Regelfall genügt – kein starres Minimum und keine Obergrenze. Wer die Zahl einfach aus der Mitarbeiterliste ausrechnet und abhakt, hat die Regel nur zur Hälfte gelesen.

Als grobe Orientierung für den Regelfall:

  • 20 Beschäftigte → 1 Brandschutzhelfer
  • 50 Beschäftigte → 3 Brandschutzhelfer
  • 100 Beschäftigte → 5 Brandschutzhelfer
  • 250 Beschäftigte → 13 Brandschutzhelfer

Wann reichen 5 Prozent nicht aus?

Die ASR A2.2 nennt ausdrücklich Fälle, in denen mehr Helfer nötig sein können:

  • Erhöhte Brandgefährdung im Betrieb
  • Anwesenheit vieler Personen – etwa Kundenverkehr, Publikum, Besuchergruppen
  • Personen mit eingeschränkter Mobilität, die im Ernstfall Unterstützung brauchen
  • Große räumliche Ausdehnung der Arbeitsstätte – mehrere Hallen, Etagen oder Gebäude

Was „erhöhte Brandgefährdung“ bedeutet, definiert die Regel in Punkt 3.3. Sie liegt zum Beispiel vor, wenn entzündbare oder oxidierende Stoffe vorhanden sind, mit einer schnellen Brandausbreitung oder starken Rauchfreisetzung zu rechnen ist, oder wenn Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Farbspritzen oder Flammarbeiten durchgeführt werden. Auch brennbare Stäube und selbsterhitzungsfähige Stoffe fallen darunter. In einer Schreinerei, einer Lackiererei oder einer Großküche sind 5 % also selten die richtige Antwort.

Der Praxisfehler Nummer eins: die Quote gilt im laufenden Betrieb

Die ASR verlangt in Punkt 7.3 Absatz 3 ausdrücklich, auch Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Beschäftigter durch Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Genau hier scheitern die meisten Betriebe bei der Begehung: Auf dem Papier stimmt die Quote, aber in der Spätschicht am Brückentag ist kein einziger ausgebildeter Helfer im Haus.

Rechnen Sie deshalb pro Schicht und mit Reserve. Ein Betrieb mit 60 Beschäftigten im Dreischichtbetrieb braucht nicht drei Brandschutzhelfer, sondern in jeder Schicht ausreichend viele – realistisch also eher acht bis zehn Personen insgesamt.

Sonderfall, den kaum jemand kennt: kleine Feuerlöscher verdoppeln die Helferzahl

Wer bei normaler Brandgefährdung für die Grundausstattung kleinere Feuerlöscher mit nur 2 Löschmitteleinheiten einsetzt (statt der üblichen mindestens 6 LE), darf das nach ASR A2.2 nur unter drei Bedingungen – und eine davon lautet, dass die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird. Leichtere Löscher sind also nicht umsonst zu haben.

Was lernt ein Brandschutzhelfer in der Ausbildung?

Die ASR A2.2 schreibt in Punkt 7.3 Absatz 4 vor, dass Brandschutzhelfer „im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen“ sind. Zum Inhalt gehören:

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Absatz 5 stellt klar: Praktische Löschübungen gehören zur fachkundigen Unterweisung dazu. Eine reine Theorieschulung – oder ein Online-Kurs ohne Übung – erfüllt die Anforderung nicht. Und das hat einen handfesten Grund: Wer einmal selbst mit dem Feuerlöscher gelöscht hat, greift im Ernstfall ohne Zögern zum richtigen Gerät, statt die Bedienungsanleitung zu lesen, während der Papiercontainer brennt.

Die inhaltliche Ausgestaltung beschreibt die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“. Der Zeitaufwand liegt in der Praxis bei einem halben Tag.

Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?

Hier hält sich hartnäckig die Zahl „alle drei Jahre“ – die ASR A2.2 nennt aber einen anderen Rahmen. Im Hinweis zu Punkt 7.3 heißt es:

„In der Praxis hat es sich bei einer normalen Brandgefährdung bewährt, die Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das Zeitintervall für die Wiederholung ist vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.“

Es gibt also keine gesetzlich fixierte Gültigkeitsdauer und kein Zertifikat, das nach exakt drei Jahren „abläuft“. Sie legen das Intervall selbst fest – begründet aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Brandgefährdung, hoher Fluktuation oder nach Umbauten ist der kürzere Abstand die richtige Wahl, bei einem ruhigen Bürobetrieb dürfen es auch fünf Jahre sein. Wichtig ist, dass die Festlegung nachvollziehbar dokumentiert ist – genau danach wird bei einer Begehung gefragt.

Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter – was ist der Unterschied?

Die beiden werden oft verwechselt, haben aber wenig miteinander zu tun:

  • Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die der Arbeitgeber „für Aufgaben der Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden benannt hat“ (ASR A2.2, Punkt 3.9). Sie löschen im Ernstfall den Entstehungsbrand und unterstützen bei der Evakuierung. Ausbildung: ein halber Tag.
  • Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen den Arbeitgeber bei allen Themen des betrieblichen Brandschutzes – sie sind Organisatoren, keine Einsatzkräfte. Die ASR A2.2 nennt ihre Benennung „zweckmäßig“, sofern eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt wurde; eine Pflicht kann sich zusätzlich aus landesrechtlichen Vorschriften ergeben. Die Ausbildung dauert rund eine Woche (DGUV Information 205-003).

Kurz: Fast jeder Betrieb braucht Brandschutzhelfer. Einen Brandschutzbeauftragten braucht nicht jeder – aber wenn, dann zusätzlich.

Extern schulen oder im eigenen Betrieb?

Für einzelne Mitarbeiter gibt es offene Kurse. Ab einer Handvoll Teilnehmer rechnet sich die Inhouse-Schulung fast immer: Wir kommen mit Löschtrainer und Übungslöschern zu Ihnen nach Düren, Aachen oder ins Umland und schulen am realen Objekt – an Ihren Fluchtwegen, Ihrer Sammelstelle, Ihren Feuerlöschern. Die Mannschaft verliert keinen halben Tag durch Anfahrt, und der Nachweis für Ihre Unterlagen entsteht gleich mit.

Der größere Vorteil ist aber ein inhaltlicher: Die ASR verlangt Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation. Die kann ein Kurs im Schulungszentrum naturgemäß nicht vermitteln – Ihre Sammelstelle kennt nur, wer sie gesehen hat.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Mitarbeitern braucht man Brandschutzhelfer?

Es gibt keine Mindestmitarbeiterzahl. Die Pflicht nach § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz gilt unabhängig von der Betriebsgröße; die Anzahl richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung.

Wie viele Brandschutzhelfer sind Pflicht?

Die Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist nach ASR A2.2 Punkt 7.3 in der Regel ausreichend – bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen oder großer räumlicher Ausdehnung entsprechend mehr.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Schulung wiederholt werden?

Die ASR A2.2 empfiehlt bei normaler Brandgefährdung eine Wiederholung der Unterweisung mit Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren. Das konkrete Intervall legt der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung fest.

Wie lange ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung gültig?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Maßgeblich ist das selbst festgelegte, aus der Gefährdungsbeurteilung begründete Wiederholungsintervall.

Zählt ein reiner Online-Kurs?

Nein. Nach ASR A2.2 Punkt 7.3 Absatz 5 gehören praktische Löschübungen zur fachkundigen Unterweisung. Ein Theorieteil allein genügt nicht.

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Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 10 Arbeitsschutzgesetz; ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018, zuletzt geändert GMBl 2025 S. 365; DGUV Information 205-023. Dieser Beitrag ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall.