„Der Kollege fährt schon seit Jahren Stapler” – dieser Satz kostet Betriebe regelmäßig viel Geld. Denn ohne Ausbildung, Prüfung und schriftliche Beauftragung ist jeder Gabelstapler-Einsatz ein Verstoß gegen die DGUV Vorschrift 68, und im Schadensfall zahlt schlimmstenfalls der Unternehmer persönlich. Hier steht, was der „Staplerschein” wirklich verlangt.
Die Rechtslage in drei Sätzen
Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand dürfen nur Personen steuern, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben (DGUV Vorschrift 68, Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001). Zusätzlich braucht jeder Fahrer eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer – der Schein allein genügt nicht. Und: Auch ausgebildete Fahrer müssen jährlich unterwiesen werden.
So läuft die Ausbildung ab
- Theorie: Rechtsgrundlagen, Fahrphysik (Kippgefahr!), Lastaufnahme, innerbetrieblicher Verkehr
- Praxis: Fahrübungen mit und ohne Last, Stapeln, Regalbedienung – am besten auf Ihren eigenen Geräten
- Prüfung: theoretisch und praktisch, danach Fahrausweis und Dokumentation
Dauer: je nach Vorkenntnissen ein bis zwei Tage. Bei der Inhouse-Schulung bilden wir direkt in Ihrem Lager aus – auf Ihren Staplern, in Ihren Gängen, mit Ihren Lasten. Das ist nicht nur praxisnäher als jedes Schulungsgelände, es deckt auch gleich die betriebsspezifischen Besonderheiten ab, die die Vorschrift ohnehin verlangt.
Häufiger Irrtum: einmal Schein, immer Schein
Der Fahrausweis verfällt zwar nicht, aber ohne jährliche Unterweisung und aktuelle Beauftragung ist er im Ernstfall wertlos. Prüfen Sie deshalb drei Dinge in Ihren Unterlagen: Ausbildungsnachweis, schriftliche Beauftragung, letzte Jahresunterweisung. Fehlt eins davon, haben Sie Ihre nächste Aufgabe gefunden.
Staplerschulung in Düren und Umgebung: Termine, Ablauf und Konditionen auf unserer Schulungsseite – oder direkt anfragen.