Fachkraft für Arbeitssicherheit in Düren: Betreuung, die Ihren Betrieb kennt

Jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt – das verlangt das Arbeitssicherheitsgesetz, und zwar ab dem ersten Mitarbeiter. Die gute Nachricht: Das muss weder teuer noch lästig sein. SKINZEL Arbeitssicherheit sitzt in Düren und übernimmt die sicherheitstechnische Betreuung für Betriebe im Kreis Düren, in der Städteregion Aachen, im Kreis Heinsberg und im Rhein-Kreis Neuss – vom Handwerksbetrieb über Arztpraxen und Büros bis zur Industrie.

Wir wissen, dass viele beim Wort „Arbeitssicherheit“ innerlich schon den Aktenordner zuklappen hören. Bei uns heißt Betreuung: Begehung statt Papierberg, feste Ansprechperson statt Hotline – und Nachweise, die Sie auf Knopfdruck finden und nicht erst nach einer Schatzsuche im Keller.

Was wir als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 – mit schriftlicher Bestellung, wie es die Vorschrift verlangt, und regelmäßigem Bericht über das, was erledigt ist.
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und aktuell halten – für Maschinen, Gefahrstoffe, Arbeitsplätze und die psychische Belastung.
  • Begehungen mit Bericht und Maßnahmenliste, damit aus einem Befund eine erledigte Aufgabe wird.
  • Arbeitsschutzausschuss: Bei mehr als 20 Beschäftigten ist er Pflicht und tritt mindestens vierteljährlich zusammen (§ 11 ASiG). Wir bereiten ihn vor und protokollieren ihn.
  • Unterweisungen vor Ort und digital. Wo die Verordnungen eine mündliche Unterweisung verlangen – etwa bei Gefahrstoffen –, machen wir keine Abkürzung.
  • Brandschutz und Schulungen: Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung, Staplerschulungen und Führungskräftetraining.
  • Begleitung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzverwaltung.
  • Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001 – wenn Sie mehr wollen als das Pflichtprogramm: Arbeitssicherheit neu gedacht.

Dokumentiert wird in unserer eigenen Plattform EHS Pro: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüffristen und Maßnahmen an einem Ort – und zwar bei Ihnen, nicht in unserem Schrank.

So läuft die Zusammenarbeit

  • 1. Erstgespräch: kostenlos und unverbindlich. Sie erzählen, was Ihr Betrieb macht – wir sagen Ihnen ehrlich, was auf Sie zukommt.
  • 2. Erstbegehung: Wir sehen uns Ihren Betrieb vor Ort an, von der Werkstatt bis zum Büro. Für einen kleinen Betrieb reicht dafür meist ein Vormittag.
  • 3. Angebot: mit ausgewiesener Betreuungsform, Betreuungsgruppe und Stundenumfang. Auch eine Pauschale muss erkennen lassen, was drinsteckt.
  • 4. Bestellung: schriftlich, so wie es die DGUV Vorschrift 2 vorschreibt.
  • 5. Laufende Betreuung: Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Bericht im Rhythmus, den Ihre Betreuungsform vorgibt. Denn eine Gefährdungsbeurteilung, die niemand liest, schützt ungefähr so gut wie ein Feuerlöscher im Keller des Nachbarn.

Welche Betreuungsform für Ihren Betrieb gilt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neugefasste DGUV Vorschrift 2. Für die meisten Betriebe in unserer Region ist dabei eine Zahl entscheidend: die 20.

  • Bis 20 Beschäftigte: Betreuung nach Anlage 1, ohne feste Einsatzstunden. Kern ist die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, dazu Betreuung aus konkretem Anlass – neue Maschine, Umbau, Unfall.
  • Mehr als 20 Beschäftigte: feste Grundbetreuung von 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, je nach Betreuungsgruppe, aufgeteilt auf Betriebsarzt und Fachkraft. Dazu kommt der betriebsspezifische Teil.
  • Teilzeitkräfte zählen anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75.

Was das für Ihren Betrieb konkret bedeutet, rechnen wir Ihnen im Erstgespräch aus. Wer es vorher genau wissen will, findet die ausführliche Erklärung im Ratgeber DGUV Vorschrift 2 einfach erklärt.

Woran Sie seriöse Betreuung erkennen

  • Es gibt Begehungen – echte. Wer Ihren Betrieb nie von innen gesehen hat, kann ihn nicht beurteilen. Anbieter, die alles „telefonisch klären“, verkaufen Ihnen ein Feigenblatt.
  • Feste Ansprechperson statt Hotline. Ihre Sicherheitsfachkraft sollte Ihren Betrieb, Ihre Maschinen und Ihre Leute kennen – nicht bei jedem Anruf neu anfangen.
  • Branchenerfahrung. Eine Werkstatt tickt anders als eine Arztpraxis, eine Baustelle anders als ein Büro. Fragen Sie nach Referenzbranchen.
  • Digitale Dokumentation. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Fristen gehören in ein System, nicht in einen Ordner, der beim Anbieter im Schrank steht. Sie sollten jederzeit selbst an Ihre Nachweise kommen.
  • Transparente Abrechnung. Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 sind berechenbar – ein Angebot, das Betreuungsgruppe und Stunden nicht ausweist, ist keins.

Warum ein Anbieter aus der Region?

Arbeitsschutz lebt vom Vor-Ort-Sein: Begehungen, Unterweisungen mit Praxisteil, der kurzfristige Termin, wenn sich die Aufsicht ankündigt. Aus Düren sind wir in der Region in rund einer Stunde bei Ihnen. Ein Callcenter aus 400 Kilometern Entfernung kann Ihnen vieles erklären – aber nicht, warum Ihr Rolltor seit drei Wochen so merkwürdig quietscht.

Wir kennen auch die Zuständigkeiten: Für Betriebe im Kreis Düren, in der Städteregion Aachen und im Kreis Heinsberg ist die staatliche Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung Köln zuständig, für den Rhein-Kreis Neuss die Bezirksregierung Düsseldorf. Dazu kommt Ihre Berufsgenossenschaft. Und weil die Länder seit 2026 jedes Jahr mindestens fünf Prozent aller Betriebe besichtigen müssen, ist „Uns hat noch nie jemand kontrolliert“ keine Strategie mehr.

Unser Einzugsgebiet

Kreis Düren: Düren, Jülich, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Aldenhoven, Linnich, Inden, Titz, Vettweiß, Nideggen, Heimbach und Hürtgenwald.
Städteregion Aachen: Aachen, Eschweiler, Stolberg, Würselen, Alsdorf, Herzogenrath, Baesweiler, Monschau, Simmerath und Roetgen.
Kreis Heinsberg und Rhein-Kreis Neuss: unter anderem Heinsberg, Erkelenz, Geilenkirchen, Hückelhoven, Neuss, Grevenbroich und Dormagen.

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Marktüblich sind je nach Qualifikation und Region 75 bis 130 Euro pro Einsatzstunde. Bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Stunden – hier wird meist eine Monatspauschale vereinbart. Darüber rechnet sich der Umfang aus der DGUV Vorschrift 2: Ein Betrieb der Betreuungsgruppe II mit 30 Beschäftigten kommt auf 45 Stunden Grundbetreuung im Jahr, von denen Betriebsarzt und Fachkraft jeweils mindestens 20 Prozent übernehmen.

Vorsicht bei Angeboten deutlich darunter – irgendwo muss die Zeit herkommen, die an Ihrem Betrieb dann fehlt. Entscheidend ist nicht der Stundensatz, sondern was am Ende dokumentiert und erledigt ist.

Und der Betriebsarzt?

Den brauchen Sie ebenfalls: Das Arbeitssicherheitsgesetz verlangt beide Professionen, und die DGUV Vorschrift 2 schreibt vor, dass bei der Gefährdungsbeurteilung beider Sachverstand einfließt. Die betriebsärztliche Betreuung bestellen Sie gesondert – wir arbeiten mit Ihrem Betriebsarzt zusammen.

Häufige Fragen

Ab wann braucht mein Betrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ab dem ersten Beschäftigten – Minijobber und Auszubildende eingeschlossen. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Bis 20 Beschäftigte gibt es keine festen Stunden, darüber gelten Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Düren?

Marktüblich sind 75 bis 130 Euro pro Einsatzstunde, kleine Betriebe werden meist über eine Monatspauschale betreut. Ein konkretes Angebot gibt es nach dem kostenlosen Erstgespräch und einer Begehung.

Betreuen Sie auch kleine Betriebe und Praxen?

Ja. Wir betreuen vom kleinen Handwerksbetrieb über Arztpraxen und Büros bis zur Industrie. Gerade kleine Betriebe profitieren davon, dass seit 2026 bis 20 Beschäftigte keine festen Stunden mehr vorgeschrieben sind.

Wie schnell sind Sie vor Ort?

Wir sitzen in Düren. Betriebe im Kreis Düren, in der Städteregion Aachen, im Kreis Heinsberg und im Rhein-Kreis Neuss erreichen wir in rund einer Stunde.

Können wir von unserem bisherigen Anbieter wechseln?

Ja. Achten Sie auf die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags und darauf, dass Sie Gefährdungsbeurteilungen und Nachweise vollständig erhalten – die gehören Ihnen. Die neue Bestellung erfolgt schriftlich.

Wer kontrolliert Betriebe im Kreis Düren?

Die staatliche Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierung Köln und Ihre Berufsgenossenschaft. Seit 2026 müssen die Länder jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe besichtigen.

Sie suchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Düren oder Umgebung? Rufen Sie an unter 02421 6943718 oder schreiben Sie an mail@skinzel.de – das Erstgespräch ist kostenlos. Wer vorher wissen möchte, wo sein Betrieb steht: Unser kostenloser Arbeitsschutz-Check hat zehn Fragen.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2 (Neufassung zum 1. Januar 2026), § 21 Arbeitsschutzgesetz.